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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG), hat laut Universitätsgesetz (UG) 2002, die Aufgabe „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch Universitätsorgane entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen“.

Er bietet StudentInnen, MitarbeiterInnen des allgemeinen Universitätspersonals, sowie des Lehrpersonals in Fällen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wie zum Beispiel durch verbale Entmutigung oder sexuelle Belästigung, Information, vertrauliche Beratung und Begleitung an. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat sich auch bei einem begründeten Verdacht von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, beispielweise im Rahmen einer Personalentscheidung, einzuschalten.

Durch die Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 2004 ist als neuer Aufgabenbereich für den Arbeitskreis das Entgegenwirken bei Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung hinzugekommen.

Der AKG veranstaltet gender-thematisierende, studienübergreifenden Lehrveranstaltungen. Mehr dazu finden Sie im ufg-online Lehrangebot.

Vorsitzende
Univ.-Prof. Dipl.Ing. Dr. Sabine Pollak

Stellvertreterinnen 
A.Univ.-Prof. Mag.art. Priska Riedl
Mag.iur. Karina Koller

Kontakt
Gertrude Hörlesberger
Do 08.00 bis 15.30 Uhr
Standort des Sekretariates: Hauptplatz 8, 3. Stock, Raum 3.20
AKG.Anfragen@ufg.ac.at 
T: +43 (0) 732 7898 338
M: +43 (0) 676 84 7898 338

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