Bei Beendigung des Erasmus-Aufenthaltes
- ist von der Gastuniversität (KoordinatorIn) eine Aufenthaltsbestätigung auszufüllen (entsprechender Link zum Formular im Erasmus-Vertrag).
- Diese muss bei der Rückkehr im Original an die Nationalagentur übermittelt werden.
- In der Datenbank Erasmus Online ist ein Studierendenbericht auszufüllen.
- Kontaktaufnahme mit der Erasmus-Koordinatorin der Heimatuni.
Um allen "künftigen Erasmus Studierenden" einen Einblick in die Partneruniversitäten zu gewähren werden die rückkehrenden Erasmusstudierenden gebeten, im Erasmusbüro einen kurzen Bericht abzugeben, der dann anonym veröffentlicht wird.