Jede Universität muss laut Universitätsgesetz §43 (UG 2002) eine Schiedskommission einrichten. Sie vermittelt in Streitfällen von Universitätsangehörigen und entscheidet über die weitere Vorgehensweise bei Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, wenn jemand durch ein Universitätsorgan diskriminiert wurde.
Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern (jeweils drei Männer und Frauen, davon zwei rechtskundige Mitglieder), die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen und alle zwei Jahre vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert werden.
Funktionsperiode: 23. Jänner 2013 bis 22. Jänner 2015
Der Universitätsrat nominiert in die Schiedskommission
Dr. Ursula Pasterk
Dr. Eduard Saxinger
Der Senat nominiert in die Schiedskommission
Mag. Dariusz Krzeczek
Mag. Michaela Ortner
Dr. Martin Steininger (Ersatzmitglied)
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung nominiert in die Schiedskommission
Mag.iur.Sandra Konstazky
Univ.Ass.Mag.art.Christoph Nebel
Sylvia Leitner (Ersatzmitglied)
Studierende
Leonhard Müllner
Lisa Baumgartner (Ersatzmitglied)
Kontakt
Heidemarie Gehmair
heidemarie.gehmair@ufg.ac.at
T: +43 (0) 732 7898 223
Hauptplatz 8, 2. Stock, Zi. Nr. 2.07