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Schiedskommission

Jede Universität muss laut Universitätsgesetz §43 (UG 2002) eine Schiedskommission einrichten. Sie vermittelt in Streitfällen von Universitätsangehörigen und entscheidet über die weitere Vorgehensweise bei Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, wenn jemand durch ein Universitätsorgan diskriminiert wurde.
Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern (jeweils drei Männer und Frauen, davon zwei rechtskundige Mitglieder), die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen und alle zwei Jahre vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert werden.

Mitglieder

Der Universitätsrat nominiert in die Schiedskommission

Dr. Ursula Pasterk
Dr. Eduard Saxinger

Der Senat nominiert in die Schiedskommission

Mag. Karina Koller
Jakob Dietrich

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung nominiert in die Schiedskommission

Ass.Prof.Dr. Johanna Naderhirn
Univ.Prof.Dipl.Des. Frank Louis

Funktionsperiode: 24. Jänner 2009 bis 22. Jänner 2011

Kontakt
gabriele.ganhoer@ufg.ac.at
T: +43 (0) 732 7898 220
Hauptplatz 8, 2. Stock, Zi. Nr. 2.04

Gesetzliche Grundlagen

§ 21, 25, 43 sowie § 98 UG 2002