Jede Universität muss laut Universitätsgesetz §43 (UG 2002) eine Schiedskommission einrichten. Sie vermittelt in Streitfällen von Universitätsangehörigen und entscheidet über die weitere Vorgehensweise bei Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, wenn jemand durch ein Universitätsorgan diskriminiert wurde.
Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern (jeweils drei Männer und Frauen, davon zwei rechtskundige Mitglieder), die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen und alle zwei Jahre vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert werden.
Der Universitätsrat nominiert in die Schiedskommission
Dr. Ursula Pasterk
Dr. Eduard Saxinger
Der Senat nominiert in die Schiedskommission
Mag. Karina Koller
Jakob Dietrich
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung nominiert in die Schiedskommission
Ass.Prof.Dr. Johanna Naderhirn
Univ.Prof.Dipl.Des. Frank Louis
Funktionsperiode: 24. Jänner 2009 bis 22. Jänner 2011
Kontakt
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T: +43 (0) 732 7898 220
Hauptplatz 8, 2. Stock, Zi. Nr. 2.04