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Verlängerung des Erasmus Aufenthaltes

Eine Verlängerung ist nur im Anschluss an das Wintersemester möglich. Die Verlängerung nach dem Sommersemester in das nächste Studienjahr hinein ist in Erasmus nicht möglich.

Verlängerung des Erasmus Aufenthaltes:

Wer seinen Erasmus Aufenthalt verlängern möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen (!) vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsfrist bei der Koordinatorin an der Heimatuniversität eintreffen.
Den Link für das nötige Formular findet ihr in eurem Erasmus-Vertrag.

Wenn das ok der Gastuni gegeben ist, dann :

Kontakt mit ProfessorIn aufnehmen und informieren

Kontakt mit dem/der StudienadministratorIn aufnehmen und Anrechenbarkeit des Verlängerungssemesters besprechen

TO DO:


Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenstelle kann während der Verlängerung weiterbezogen werden, und (solange die Mittel der Natioanlagentur noch nicht ausgeschöpft sind) kann alternativ auch der Erasmus-Zuschuss gewährt werden.