Eine Verlängerung ist nur im Anschluss an das Wintersemester möglich. Die Verlängerung nach dem Sommersemester in das nächste Studienjahr hinein ist in Erasmus nicht möglich.
Verlängerung des Erasmus Aufenthaltes:
Wer seinen Erasmus Aufenthalt verlängern möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen (!) vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsfrist bei der Koordinatorin an der Heimatuniversität eintreffen.
Den Link für das nötige Formular findet ihr in eurem Erasmus-Vertrag.
Wenn das ok der Gastuni gegeben ist, dann :
Kontakt mit ProfessorIn aufnehmen und informieren
Kontakt mit dem/der StudienadministratorIn aufnehmen und Anrechenbarkeit des Verlängerungssemesters besprechen
TO DO:
Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenstelle kann während der Verlängerung weiterbezogen werden, und (solange die Mittel der Natioanlagentur noch nicht ausgeschöpft sind) kann alternativ auch der Erasmus-Zuschuss gewährt werden.