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Zulassungsprüfung

Anmeldung zur Zulassungsprüfung

Anmeldungen zur Zulassungsprüfung (Julitermin) für das Studienjahr 2013/14 sind
ab 2. Mai 2013 möglich.

www.zulassung.ufg.ac.at

Zu Beginn der Zulassungsprüfung / des Zulassungsgespräches sind abzugeben:

Ausländische / fremdsprachige Zeugnisse beglaubigt / übersetzt.

Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):

Gültigkeit der Zulassungsprüfung

Der durch Ablegen der Zulassungsprüfung zu erbringende Nachweis der künstlerischen Eignung hat maximal 20 Monate Gültigkeit. Das Studium muss jeweils innerhalb der Inskriptionsfrist begonnen werden, wodurch sich diese Frist auch verkürzen kann. Bei Exmatrikulation kann dasselbe Studium innerhalb einer Frist von 20 Monaten wieder aufgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist bei Wiederaufnahme dieses Studiums eine neuerliche Zulassungsprüfung abzulegen.

Downloads zur Zulassungprüfung

Info - Zulassungsprüfung.pdf
Prüfungstermine.pdf

Ausländische BewerberInnen

Beglaubigung ausländischer Urkunden.pdf