Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2003/2004 18.12.2003 10. Stück 

32. bm:bwk - Österreichisches Controller-Institut, Wien, Lehrgang für Controlling, Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrling universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Controllerin" und "Akademischer Controller", Aussendung zur Begutachtung
33. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung
34. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Architektur
35. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Lehramt
36. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Lehramt

   
32. bm:bwk - Österreichisches Controller-Institut, Wien, Lehrgang für Controlling, Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrling universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Controllerin" und "Akademischer Controller", Aussendung zur Begutachtung
  Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Controllerin" und "Akademischer Controller" für den vom Österreichischen Controller-Institut, Wien, durchgeführten Lehrgang für Controlling sind bis längstens 20.Dezember 2003 an das Bundesministerium zu richten.
Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden
 

Die Bundesministerin
Gehrer

   
33. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung
  Die Studienkommission Mediengestaltung hat im Umlaufbeschluss vom 11.12.2003 gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Änderungen des Gegenverrechnungsmodells:

  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

O.Univ.Prof.Mag.art. Marek Freudenreich
Vorsitzender

   
34. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Architektur
  In der 1. Studienkommissionssitzung für die Studienrichtung Architektur vom 11. Dezember 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung festgelegt:

Änderung des Gegenverrechnungsmodells:
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

A.Univ.Prof.Mag.arch.Ing. Peter Kuglstätter
Vorsitzender

   
35. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Lehramt
  In der 4. Studienkommissionssitzung der Studienrichtung Lehramt (Textiles Gestalten, Werkerziehung) vom 11. Novmeber 2003 wurde folgende Anerkennugen von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG generell festgelegt:

Änderung des Gegenverrechnungsmodells
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

VAss.Mag.art. Karin Swoboda
Vorsitzende

   
36. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Lehramt
  In der 4. Studienkommissionssitzung der Studienrichtung Lehramt (Textiles Gestalten, Werkerziehung) vom 11. Novmeber 2003 wurde folgende Anerkennugen von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG generell festgelegt:

Änderung des Gegenverrechnungsmodells
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

VAss.Mag.art. Karin Swoboda
Vorsitzende