Mitteilungsblatt | ||
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz | ||
Impressum: |
Studienjahr 2003/2004 | 06.05.2004 | 21. Stück |
83. | bm:bwk "Hütter MC Management Consulting GmbH", Lehrgang "Professional NPO - General Management Programm", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Begutachtung |
84. | bm:bwk Arge Bildungsmanagement, Wien, Ausbildungslehrgang "Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung" und Masterlehrgang "Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Supervision" und "Akademischer Supervisor" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Mater of Science (Supervision)", abgekürzt "MSc", Begutachtung |
85. | bm:bwk Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, Lehrgang "Akademische/r Industrial Engineer", Lehrgang "Akademische/r Konstruktionstechniker/in", Lehrgang "Akademische/r Fertigungstechniker/in", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Industrial Engineer", "Akademischer Industrial Engineer", "Akademische Konstruktionstechnikerin", "Akademischer Konstruktionstechniker", "Akademische Fertigungstechnikerin" und "Akademischer Fertigungstechniker", Begutachtun |
86. | Kunstuniversität Linz - Verordnung des Studienrektors zur Abgabe von Diplomarbeiten und Dissertationen an der Kunstuniversität Linz |
87. | Kunstuniversität Linz - Merkblatt zur Abgabe von Diplomarbeiten und Dissertationen |
83. | bm:bwk "Hütter MC Management Consulting GmbH", Lehrgang "Professional NPO - General Management Programm", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" für den von der "Hütter MC Management Consulting GmbH" durchbeführten Lehrgang "Professional NPO-General Management Programm" sind bis längstens 21.Mai 2004 an da Bundesministerium zu richten.
Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden. |
|
Die Bundesministerin
|
|
84. | bm:bwk Arge Bildungsmanagement, Wien, Ausbildungslehrgang "Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung" und Masterlehrgang "Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Supervision" und "Akademischer Supervisor" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Mater of Science (Supervision)", abgekürzt "MSc", Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Supervisorin" und "Akademischer Supervisor" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Science (Supervision)", abgekürzt "MSc", für die von der Arge Bildungsmanagement durchgeführten Lehrgänge "Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung".
Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden |
|
Die Bundesministerin
|
|
85. | bm:bwk Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, Lehrgang "Akademische/r Industrial Engineer", Lehrgang "Akademische/r Konstruktionstechniker/in", Lehrgang "Akademische/r Fertigungstechniker/in", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Industrial Engineer", "Akademischer Industrial Engineer", "Akademische Konstruktionstechnikerin", "Akademischer Konstruktionstechniker", "Akademische Fertigungstechnikerin" und "Akademischer Fertigungstechniker", Begutachtun |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Industrial Engineer", "Akademischer Industrial Engineer", "Akademische Konstruktionstechnikerin", "Akademischer Konstruktionstechniker", "Akademische Fertigungstechnikerin" und "Akademischer Fertigungstechniker" für die vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, durchgeführten Lehrgänge "Akademische/r Industrial Engineer", "Akademische/r Konstruktionstechniker/in" und "Akademische/r Fertigungstechniker/in" sind bis 21.Mai 2004 an das Bundesministerium zu richten | |
Die Bundesministerin
|
|
86. | Kunstuniversität Linz - Verordnung des Studienrektors zur Abgabe von Diplomarbeiten und Dissertationen an der Kunstuniversität Linz |
Vor der Verleihung des akademischen Grades sind in der Universitätsbibliothek jeweils drei analoge Exemplare* der Diplomarbeit bzw. der Dissertation und ein digitales Exemplar zusammen mit dem ausgefüllten Metadatenblatt der Universitätsbibliothek abzugeben.
Alle Diplomarbeiten und Dissertationen müssen ein Titelblatt, ein Inhaltsverzeichnis und eine unterschriebene Erklärung zur Abgabe einer Diplomarbeit oder Dissertation enthalten, die das selbständige Verfassen der Arbeit, die Nichtverletzung von Rechten Dritter und Fragen der Online-Zugänglichkeit regelt. Bei Dokumentationen von künstlerischen Diplomarbeiten und Dissertationen sind dem Textteil auch entsprechende Bild-, Audio- und/oder Videomaterialien anzufügen. Die jeweiligen Vorgaben über Beschaffenheit und Formate der abzugebenden Exemplare sind als Anhang dieser Verordnung "Merkblatt der Universitätsbibliothek" festgelegt. *Ein Exemplar für die Österreichische Nationalbibliothek, ein Exemplar für die Universitätsbibliothek, ein Exemplar für das Archiv der Universitätsbibliothek |
|
Der Studienrektor
|
|
87. | Kunstuniversität Linz - Merkblatt zur Abgabe von Diplomarbeiten und Dissertationen |
Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Der Studienrektor
|
|