Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2000/2001 30.05.2001 20. Stück 

116. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission der Studienrichtung Künstlerisches und Industrielles Gestalten
117. Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - Studienplan Informatik, Begutachtungsverfahren gem. UniStG
118. Österreichische Hochschülerschaft - Hochschülerschaftgswahlen 2001, Verlautbarung des Wahlergebnisses gem. HSWO 2001
119. Universität Salzburg - Studienplan Kommunikationswissenschaften, Begutachtungsverfahren gem. UniStG
120. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Wahl der ordentlichen UniversitätsprofessorInnen in das Universitätskollegium
121. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Wahl der Organisationsrechtlichen Personengruppe des akademischen Mittelbaues in das Universitätskollegium
122. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Wahl der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Universitätskollegium

   
116. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission der Studienrichtung Künstlerisches und Industrielles Gestalten
  In der 4. Studienkommissionssitzung für die Studienrichtung Künstlerisches und Industrielles Gestalten am 16. Mai 2001 wurde folgende Anerkennung gemäß § 59 Abs. 1 UniStG für die Studienrichtung Textil durch Verordnung generell festgelegt:

Verwaltungsrecht VL 1 Std., Verfassungsrecht VL 1 Std. und Privatrecht VL 2 Std. gelten für
Rechtskunde VL 4 Std.


In der 4. Studienkommissionssitzung für die Studienrichtung Künstlerisches und Industrielles Gestalten am 16. Mai 2001 wurde folgende Anerkennung gemäß § 59 Abs. 1 UniStG für die Studienrichtung Keramik durch Verordnung generell festgelegt:

Landschaftsgestaltung I UE 1 Std. gilt für
Landschaftsgestaltung II VL 1 Std.



In der 4. Studienkommissionssitzung für die Studienrichtung Künstlerisches und Industrielles Gestalten am 16. Mai 2001 wurde folgende Anerkennung gemäß § 59 Abs. 1 UniStG für die Studienrichtung Metall durch Verordnung generell festgelegt.

Designgeschichte I und II VL je 1 Std. gilt für
Architektur- und Designgeschichte I und II VL je 1 Std.
 

A.Univ.Prof.Mag.art. Maria Baumgartner
Vorsitzende der Studienkommission

   
117. Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - Studienplan Informatik, Begutachtungsverfahren gem. UniStG
  Der Studienplanentwurf kann im Internt unter http://informatik.uibk.ac.at/teaching/studieninfo.html abgerufen werden. Allfällige Stellungnahmen bis längstens 18. Juni 2001 an das Institut für Informatik, Univ.-Prof.Dr. Sybille Hellebrand, Technikerstr. 25, 6020 Innsbruck, e-mail: sybille.hellebrand@uibk.ac.at.
 

Univ.-Prof.Dr. Sybille Hellebrand
Vorsitzende der Studienkommission

   
118. Österreichische Hochschülerschaft - Hochschülerschaftgswahlen 2001, Verlautbarung des Wahlergebnisses gem. HSWO 2001
  Text siehe Beilage!
 

MR Dr. Bernhard Varga
Vorsitzender der Wahlkommission

   
119. Universität Salzburg - Studienplan Kommunikationswissenschaften, Begutachtungsverfahren gem. UniStG
  Der Studienplanentwurf kann im Internt unter www.sbg.ac.at/ipk/begutachtung abgerufen werden. Allfällige Stellungnahmen innerhalb von vier Wochen an Frau Dr. Karin Stockinger, e-mail: Karin.Stockinger@sbg.ac.at.
 

Ao.Univ.Prof.DDr. Benno Signitzer
Institutsvorstand

   
120. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Wahl der ordentlichen UniversitätsprofessorInnen in das Universitätskollegium
  Gemäß § 15 KUOG findet am Mittwoch, 27.Juni 2001 in der Zeit von 10,00 bis 15,00 Uhr die Wahl der UniversitätsprofessorInnen in das Universitätskollegium statt.
Die Funktionsperiode beginnt am 1.Oktober 2001 und endet am 30.September 2003.
Es sind entsprechend des Beschlusses des Universitätskollegiums vom 23.Mai 2001
zehn ordentliche UniversitätsprofessorInnen, sowie Ersatzmitglieder zu wählen.

Aktiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsprofessorInnen, die zum Stichtag (23.Mai 01) im aktiven Bundesdienstverhältnis stehen.

Die Liste der Wahlberechtigten liegt in der Zentralen Verwaltung zur Einsichtnahme auf und wird an den Amtstafeln im Hauptgebäude Hauptplatz, in den Werken I, II u.III in Urfahr und im Peter Behrens Haus zum Aushang gebracht.
Eine allfällige Einspruchsmöglichkeit ist bis 13.Juni 2001 bei der Universitätsdirektorin gegeben.
Bei Briefwahl sind die Unterlagen entweder schriftlich oder telefonisch ab 20.Juni 2001 vom betreffenden Wahlberechtigten selbst bei Frau Ganhör oder Frau Leitner (0732/7898/220 oder 219) anzufordern und in besonders bestimmten Kuverts (werden im Büro der Universitätsdirektorin ausgegeben) ohne Absenderangabe auf dem grauen Kuvert an die Zentrale Verwaltung einzusenden.
Letzter Termin für das Einlangen der Wahlkuverts in der Zentralen Verwaltung:
27.Juni 2001 - 12,00 Uhr
Wahlzeit:
Mittwoch, 27.Juni 2001 - 10,00 bis 15,00 Uhr
Wahllokal für persönliche Stimmabgabe:
Kunstuniversität Linz, Hauptplatz 8, 2.Stock Rektoratsgang
 

O.Univ.Prof.Mag.art.Margareta Petrascheck-Persson
Vorsitzende der Wahlkommission

   
121. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Wahl der Organisationsrechtlichen Personengruppe des akademischen Mittelbaues in das Universitätskollegium
  Gemäß § 15 KUOG 1998 finden am Mittwoch, 27.Juni 2001 in der Zeit von 10,00 bis 15,00 Uhr die Wahlen der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Organisationsrechtlichen Personengruppe des akademischen Mittelbaues in das Universitätskollegium statt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1.Oktober 2001 und endet am 30.September 2003.

Es sind entsprechend des Beschlusses des Universitätskollegiums vom 23.Mai 01
fünf ordentliche Mitglieder aus dem Mittelbau, sowie fünf Ersatzmitglieder zu wählen.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle sonstigen LehrerInnen im aktiven Bundesdienstverhältnis, das sind Bundes- und VertragslehrerInnen, Hochschul- und VertragsassistentInnen und die Lehrbeauftragten, die die österreichische und/oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates des EWR-Vertrages besitzen (Stichtag 23.Mai 01). Nicht wahlberechtigt und wählbar sind Karenzierte, Dienstzugeteilte und GastprofessorInnen.

Die Liste der Wahlberechtigten liegt in der Zentralen Verwaltung zur Einsichtnahme auf und wird an den Amtstafeln im Hauptgebäude Hauptplatz, in den Werken I, II u.III in Urfahr und im Peter Behrens Haus zum Aushang gebracht.
Eine allfällige Einspruchsmöglichkeit ist bis 13.Juni 2001 bei der Universitätsdirektorin gegeben.
Bei Briefwahl sind die Unterlagen entweder schriftlich oder telefonisch ab 20.Juni 2001 vom betreffenden Wahlberechtigten selbst bei Frau Ganhör oder Frau Leitner (0732/7898/220 oder 219) anzufordern und in bestimmten Kuverts (werden im Büro der Universitätsdirektorin ausgegeben) ohne Absenderangabe auf dem grauen Kuvert an die Zentrale Verwaltung einzusenden.
Letzter Termin für das Einlangen der Wahlkuverts in der Zentralen Verwaltung:
27.Juni 2001 - 12,00 Uhr
Wahlzeit:
Mittwoch, 27.Juni 2001 - 10,00 bis 15,00 Uhr
Wahllokal für persönliche Stimmabgabe:
Kunstuniversität Linz, Hauptplatz 8, 2.Stock, Rektoratsgang
 

A.Univ.Prof.Mag.art.Wolfgang Schreibelmayr
Vorsitzender der Wahlkommission

   
122. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Wahl der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Universitätskollegium
  Gemäß § 15 KUOG 1998 finden am Mittwoch, 27.Juni in der Zeit von 10,00 bis 15,00 Uhr die Wahlen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Universitätskollegium statt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1.Oktober 2001 und endet am 30.September 2003.

Gemäß § 50 Abs.3 Z 4 KUOG sind zwei ordentliche Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder zu wählen.
Aktiv wahlberechtigt sind die Allgemeinen Universitätsbediensteten welche in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen und die österreichische und/oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates des EWR-Vertrages besitzen (Stichtag 23.Mai 01). Für die passive Wahlberechtigung ist weiters die Vollendung des 19. Lebensjahres notwendig.
Nicht wahlberechtigt und wählbar sind Karenzierte und Dienstzugeteilte.
Wahlberechtigt aber nicht wählbar sind die Universitätsdirektorin und der oder die BibliotheksdirektorIn.

Die Liste der Wahlberechtigten liegt in der Zentralen Verwaltung zur Einsichtnahme auf und wird an den Amtstafeln im Hauptgebäude Hauptplatz, in den Werken I, II u.III in Urfahr und im Peter Behrens Haus zum Aushang gebracht.
Eine allfällige Einspruchsmöglichkeit ist bis 13.Juni 01 Uhr bei der Universitätsdirektorin gegeben.
Bei Briefwahl sind die Unterlagen entweder schriftlich oder telefonisch ab 20.Juni 2001 vom betreffenden Wahlberechtigten selbst bei Frau Ganhör oder Frau Leitner (0732/7898/220 oder 219) anzufordern und in bestimmten Kuverts (werden im Büro der Universitätsdirektorin ausgegeben) ohne Absenderangabe auf dem grauen Kuvert an die Zentrale Verwaltung einzusenden.

Letzter Termin für das Einlangen der Wahlkuverts in der Zentralen Verwaltung:
27.Juni 2001 - 12,00 Uhr
Wahlzeit:
Mittwoch, 27.Juni 2001 - 10,00 bis 15,00 Uhr
Wahllokal für persönliche Stimmabgabe:
Kunstuniversität Linz Hauptplatz 8, 2.Stock, Vorzimmer der Universitätsdirektorin
 

Ursula Ganglbauer
Vorsitzende der Wahlkommission