Mitteilungsblatt | ||
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz | ||
Impressum: |
Studienjahr 2003/2004 | 03.11.2003 | 5. Stück |
13. | Karl-Franzens-Universität Graz - Ausschreibung eines Stipendiums für das Bologna Center der Johns Hopkins University, Studienjahr 2004/2005 |
14. | Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für die Studienrichtung Industrial Design |
15. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst |
16. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung |
17. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung |
18. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst |
19. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung |
20. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung |
21. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung |
13. | Karl-Franzens-Universität Graz - Ausschreibung eines Stipendiums für das Bologna Center der Johns Hopkins University, Studienjahr 2004/2005 |
Das Josef-Krainer-Gedenkwerk vergibt an besonders qualifizierte AbsolventInnen der steirischen Universitäten, bzw. steirische AbsolventInnen an anderen österreichischen Universitäten ein Stipendium zur Finanzierung eines Studienjahres am Bologna Center der Johns Hopkins University.
Bewerbungsfrist: 1. Februar 2004 (Poststempel). Schriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss von Kopien der beim Bologna Center eingebrachten Bewerbung (einschließlich aller Beilagen, auch des Finanzierungsplanes) an das Josef-Krainer-Gedenkwerk, Ao.Univ.Prof.Dr. Hubert Isak, p.A. Institut für Europarecht, RESOWI-Zentrum, Universitätsstr. 15/C.1, 8010 Graz, zu richten |
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Ao.Univ.Prof.Dr. Hubert Isak |
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14. | Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für die Studienrichtung Industrial Design |
An der Kunstuniversität Linz wird für die ingenieurwissenschaftliche Studienrichtung Industrial Design eine Vertragsprofessur, auf sieben Jahre befristet, ausgeschrieben.
Voraussetzungen: - Abgeschlossenes einschlägiges Studium (Industrial Design) an einer Kunstuniversität oder vergleichbaren Hochschule - Pädagogische Eignung - Nachweis eigenständiger Konzeptions- und Entwurfstätigkeit im Bereich serieller Industrieprodukte und qualitätvoller Ergebnisse auf dem Gebiet des Industrial Designs Zu den Aufgaben der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors gehört es, neben Lehre und Forschung, auch Tätigkeiten im Rahmen der universitären Selbstverwaltung und die erforderlichen administrativen und organisatorischen Aufgaben im Rahmen des Studienbetriebes wahrzunehmen. Die genauen Ausschreibungsunterlagen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.ufg.ac.at oder rufen Sie unter der Telefonnummer ++43 732 7898-219 an. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Bewerbungen sind bis spätestens 8. Dezember 2003 (Datum des Poststempels) an den Rektor der Kunstuniversität Linz, Univ.Prof.Dr.Reinhard Kannonier, Hauptplatz 8, 4010 Linz, zu richten. |
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Univ.Prof.Dr. Reinhard Kannonier
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15. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst |
In der 1.Studienkommissionssitzung am 13.Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs.1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:
Für in den neuen Studienplan übertretende Studierende die vor dem 1.Oktober 2003 inskribiert waren gilt, dass der erste Studienabschnitt mit dem Erreichen der vorgeschriebenen MindestSSt. des Zentralen Künstlerischen Faches und der Einführungslabore als absolviert gilt. Die Pflichtvorlesung Einführung in wissenschaftliches Arbeiten PS 2 Std. sowie Einführung in Problemstellungen zeitgenössischer Kunst und Öffentlichkeit, VU 2 Std. muss erst für die Absolvierung des 2.Studienabschnittes nachgewiesen werden |
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VAss.Mag.Paul Horn
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16. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung |
In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:
Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan |
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Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
O.Univ.Prof.Mag. Marek Freudenreich
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17. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung |
In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:
Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan |
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Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
O.Univ.Prof.Mag. Marek Freudenreich
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18. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst |
In der der 1. Studienkommissionssitzung am 13. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:
Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan |
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Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Mag. Paul Horn
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19. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung |
In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt: Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan |
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Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Mag. Priska Riedl |
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20. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung |
In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:
Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan |
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Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Mag. Priska Riedl
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21. | Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung |
In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt: Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan |
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Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Mag. Priska Riedl |
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