Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2003/2004 03.11.2003 5. Stück 

13. Karl-Franzens-Universität Graz - Ausschreibung eines Stipendiums für das Bologna Center der Johns Hopkins University, Studienjahr 2004/2005
14. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für die Studienrichtung Industrial Design
15. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst
16. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung
17. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung
18. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst
19. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung
20. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung
21. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung

   
13. Karl-Franzens-Universität Graz - Ausschreibung eines Stipendiums für das Bologna Center der Johns Hopkins University, Studienjahr 2004/2005
  Das Josef-Krainer-Gedenkwerk vergibt an besonders qualifizierte AbsolventInnen der steirischen Universitäten, bzw. steirische AbsolventInnen an anderen österreichischen Universitäten ein Stipendium zur Finanzierung eines Studienjahres am Bologna Center der Johns Hopkins University.
Bewerbungsfrist: 1. Februar 2004 (Poststempel).
Schriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss von Kopien der beim Bologna Center eingebrachten Bewerbung (einschließlich aller Beilagen, auch des Finanzierungsplanes) an das Josef-Krainer-Gedenkwerk, Ao.Univ.Prof.Dr. Hubert Isak, p.A. Institut für Europarecht, RESOWI-Zentrum, Universitätsstr. 15/C.1, 8010 Graz, zu richten
 

Ao.Univ.Prof.Dr. Hubert Isak

   
14. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für die Studienrichtung Industrial Design
  An der Kunstuniversität Linz wird für die ingenieurwissenschaftliche Studienrichtung Industrial Design eine Vertragsprofessur, auf sieben Jahre befristet, ausgeschrieben.

Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes einschlägiges Studium (Industrial Design) an einer Kunstuniversität oder vergleichbaren Hochschule
- Pädagogische Eignung
- Nachweis eigenständiger Konzeptions- und Entwurfstätigkeit im Bereich serieller Industrieprodukte und qualitätvoller Ergebnisse auf dem Gebiet des Industrial Designs

Zu den Aufgaben der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors gehört es, neben Lehre und Forschung, auch Tätigkeiten im Rahmen der universitären Selbstverwaltung und die erforderlichen administrativen und organisatorischen Aufgaben im Rahmen des Studienbetriebes wahrzunehmen.

Die genauen Ausschreibungsunterlagen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.ufg.ac.at oder rufen Sie unter der Telefonnummer ++43 732 7898-219 an.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Bewerbungen sind bis spätestens 8. Dezember 2003 (Datum des Poststempels) an den Rektor der Kunstuniversität Linz, Univ.Prof.Dr.Reinhard Kannonier, Hauptplatz 8, 4010 Linz, zu richten.
 

Univ.Prof.Dr. Reinhard Kannonier
Rektor

   
15. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst
  In der 1.Studienkommissionssitzung am 13.Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs.1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:
Für in den neuen Studienplan übertretende Studierende die vor dem 1.Oktober 2003 inskribiert waren gilt, dass der erste Studienabschnitt mit dem Erreichen der vorgeschriebenen MindestSSt. des Zentralen Künstlerischen Faches und der Einführungslabore als absolviert gilt. Die Pflichtvorlesung Einführung in wissenschaftliches Arbeiten PS 2 Std. sowie Einführung in Problemstellungen zeitgenössischer Kunst und Öffentlichkeit, VU 2 Std. muss erst für die Absolvierung des 2.Studienabschnittes nachgewiesen werden
 

VAss.Mag.Paul Horn
Vorsitzender

   
16. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung
  In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan

  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

O.Univ.Prof.Mag. Marek Freudenreich
Vorsitzender

   
17. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Mediengestaltung
  In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

O.Univ.Prof.Mag. Marek Freudenreich
Vorsitzender

   
18. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Bildende Kunst
  In der der 1. Studienkommissionssitzung am 13. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Mag. Paul Horn
Vorsitzender

   
19. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung
  In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan


  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Mag. Priska Riedl
Vorsitzende

   
20. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung
  In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Mag. Priska Riedl
Vorsitzende

   
21. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission Kunst und Gestaltung
  In der der 1. Studienkommissionssitzung am 16. Oktober 2003 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG durch Verordnung generell festgelegt:

Gegenverrechnungsmodelle alter/neuer Studienplan
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Mag. Priska Riedl
Vorsitzende