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Abschluss der Mobilität

update 28.11.2023

Vorlage von Nachweisen

Folgende Nachweise sind bis spätestens 30 Tage nach Abschluss der Mobilität im International Office vorzulegen:
 

Nachweis über die im Gastland tatsächlich verbrachte physische Mobilität

  • Aufenthaltsbestätigung (Download unter Formulare)
  • Letter of Confirmation (Download under Formulare)
     

Nachweis über das hauptsächlich genutzte Verkehrsmittel 

  • Ehrenwörtliche Erklärung (Download unter Formulare)
  • Declaration of Honor (Download under Formulare)
     

Nachweise bei Bezug eines Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen:

bei einer chronischen Krankheit:

  • ärztliches Attest mit einem Nachweis über die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland (Österreich)

bei Behinderung:

  • Behindertenpass (in Österreich ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% ausgestellt) oder Bescheid GdB unter 50% mit einem Nachweis über die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland

bei Mobilität mit Kind/ern:

  • Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Meldezettel oder sonstiger Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
  • offizielle Dokumente wie z.B.: Schul- oder Kindergartenbesuchsbestätigung (im Original) oder
  • Meldenachweis im Gastland (im Original) oder
  • sonstiger Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland (Zusammenhang mit Reisebelegen wie Boardingpässe, Tickets etc. im Original)
     

EU-Survey (Online-Report)

  • automatisierte Einladung erfolgt per Email am Ende des Aufenthalts  (SPAM Ordner checken)


Verpflichtender Report 

  • UFG-Report (Download unter Formulare) - anonyme Veröffentlichung siehe Report

     

Praktika: Traineeship Agreement Teil "After the Mobility"

  • Am Ende des Praktikums muss der Teil "After the Mobility" des Traineeship Agreements von dem/der Praktikumsgeber_in ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt werden.


Erst nach Erbringung der Nachweise sowie nach Abschluss des EU Survey erfolgt die Abrechnung des Mobilitätszuschusses.

 

Anerkennung

  • in der Studienabteilung/Büro für Anerkennung beantragen Anerkennung
  • bei Vorbereitung der Abschlussarbeit: Dokument "Bestätigung des Betreuers / Confirmation Supervisor" after the mobility im International Office abgeben (Dokument unter Formulare)

 
Bezieher*innen einer Auslandsbeihilfe der Stipendienstelle (nur bei Studienaufenthalten)

bei der Stipendienstelle nachweisen:

  • Vorlage der Aufenthaltsbestätigung
    Vorlage des Anrechnungsbescheides bzw.
  • Vorlage der Bestätigung des erfolgreichen Arbeitens an der Abschlussarbeit des Betreuers/der Betreuerin 

 

IPS des Landes Oberösterreich

  • Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung im Original
  • Kurzbericht siehe IPS Richtlinien
     

Diploma Supplement

Das Europass Diploma Supplement enthält detaillierte Angaben über den erworbenen Hochschulabschluss, siehe link
Der Auslandsaufenthalt wird darin vermerkt. Die Ausstellung des Diploma Supplements erfolgt nach Studienabschluss durch die Rechts- und Studienabteilung.

Kontakt

Andreas Szelegowitz
andreas.szelegowitz@kunstuni-linz.at  
T: +43 732 7898 2240

Erreichbarkeit
Donnerstag
Freitag (nur per Email)
 

Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro 
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria