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CONTEST

Gib uns ein Zeichen - Logo für Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

ACHTUNG: Einreichfrist verlängert bis 3. März 2009

Um die öffentliche Wahrnehmung zu stärken und auf sein Wirkungsfeld aufmerksam zu machen, schreibt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einen Wettbewerb zur Gestaltung eines Logos aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden der Kunstuniversität Linz. GESTALTUNGSKRITERIEN
Das Logo, eine Wort-Bildmarke, soll als Identifikationsmerkmal für den AKG stehen und als visuelles Erscheinungs-bild die Grundsätze des AKGs kommunizieren. Das Logo soll als Vektorgrafik auf verschiedenen Medien wie Drucksachen (Flyer, Broschüren, Plakate, etc.), Online-Präsentation und evt. Merchandisingprodukten, sowie in unterschiedlichen Größen und in Farbe wie Graustufen einsetzbar und gut erkennbar sein.
Das Logo und der Schriftzug „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Kunstuniversität Linz“ sollen sowohl getrennt als auch kombiniert verwendbar sein, wobei die Initiale „AKG“ im Logo selbst eingebunden werden sollen.
 
VERGABEKRITERIEN
Die Vergabe richtet sich nach den Aspekten der künstlerischen Gestaltung (ästhetisch, zeitgemäß, originell, optisch interessant,) sowie den der Funktionalität (verständlich, eindeutig, einprägsam, unverwechselbar, reproduzierbar). Entscheidend für die Auswahl ist die Idee des Entwurfes.
 
DOTIERUNG UND JURY

Preisgeld: 1. Preis:  Euro 500.- und 2. Preis: Euro 300.- 
Jury: Lektor Mag.art. Norbert Artner (Grafik-Design und Fotografie), Univ. Prof.in Tina Frank (Studienrichtung Grafik-Design und Fotografie), Katharina Loidl (AKG – Studierendenvertreterin), Regina Prillinger (AKG – Vertreterin Allgemeines Univ.-Personal), A.Univ. Prof.in , Mag.art. Priska Riedl (AKG – Vertreterin KWP-Mittelbau)
Die PreisträgerInnen (1. + 2.Preis) werden schriftlich verständigt und Mitte Februar auf der Homepage der Kunstuniversität Linz bekannt gegeben.  EINREICHUNTERLAGEN
a) Ausdruck: Für eine gute Vergleichbarkeit der Einsendungen soll das Logo als Farbausdruck auf einem hochformatigen Din A3 Kopierkarton (mind. Papierstärke 200g/m2) mit einer maximalen Größe von 12 x 10 cm in Farbe und ein weiteres mit einer maximalen Größe von 5 x 4 cm in Graustufen abgebildet sein. Auf einem weiteren Din A3 Karton soll bei gleichen Größen- und Farbangaben der Textzusatz „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Kunstuniversität Linz“ angebracht werden.

Ausdruck Nr.1:
Din A3 hoch, untereinander platziert: Logo (AKG) selbststehend in Farbe max. 12 x 10 cm, + Logo (AKG) selbststehend in Graustufen max. 5 x 4 cm

Ausdruck Nr.2:
Din A3 hoch, untereinander platziert: Logo mit Textzusatz „Arbeitskreis für ...“ in Farbe max. 12 cm x 10 cm, + Logo mit Textzusatz „Arbeitskreis für ...“ in Graustufen max. 5 x 4 cm

Die persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Studienrichtung, etc. sind im angehängten Datenblatt einzufügen und als Ausdruck beizulegen.

b.) Daten: Die oben genannten zwei Formate sind in gleicher Zusammenstellung zusätzlich in digitaler Form als PDF-Datei an petra.sturz@ufg.ac.at zu senden und mit dem Betreff: AKG Logo „Nachname“ zu kennzeichnen. Die persönlichen Angaben wie Name, Anschrift und Studienrichtung der/des jeweiligen Einreicher/in sollen ebenfalls im E-Mail aufgelistet sein.

Einreichfrist UND ABGABEORT
Die Logoentwürfe zusammen mit den persönlichen Angaben (Datenblatt.pdf) sind bis 3. März 2009, Mo.-Do., 8-16 Uhr und  Fr. 8-12 Uhr im Büro von Petra Sturz (Kunstuniversität, Urfahr, Sonnensteinstr. 11-13 /Mensagebäude, 3.Stock, Bildnerische Erziehung, letztes Büro links) abzugeben und als PDF-Datei an petra.sturz@ufg.ac.at zu senden.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG), hat gemäß §42 Universitätsgesetz 2002, die Aufgabe „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch Universitätsorgane entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen“. Laut §44 UG 2002 ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz auf alle Angehörigen der Universität anzuwenden.
Der Arbeitskreis befasst sich daher auch mit allen Angelegenheiten der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Ausschreibung und Datenblatt.pdf
mehr zum Arbeitskreis
Plakat.pdf