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Mobilitätsförderung

update 13.2.2024

Jede Studierende / jeder Studierende der Kunstuniversität Linz erhält ein Mobilitätsstipendium, sofern die Zusage einer Partneruniversität (aufgrund eines bilateralen Abkommens - gilt nicht für die Schweiz ) für einen Auslandsaufenthalt (Studierendenaustausch) von mindestens einem Semester vorliegt.

Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.                             

Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt.

AUSNAHME

Wird das Auslandsstipendium für Studierende der Universitäten der Künste vom Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung (für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union) genehmigt, besteht kein Anspruch auf das Mobilitätsstipendium!

Wichtigste Voraussetzung für dieses Stipendium ist die Anrechenbarkeit des Auslandsstudiums im künstlerischen Zentralfach (Master- oder 2. Diplomabschnitt).
 

Auslandsaufenthalt an einer Schweizer Partneruniversität

Studienaufenthalte/Exchange an unseren Schweizer Partneruniversitäten werden über das Swiss European Mobility Programm gefördert. Die Schweizer Gastuniversität zahlt diese Mobilitätsförderung direkt an die Studierenden aus.  Informationen erhalten Sie im International Office der Kunstuniversität Linz. 
Swiss European Mobility  SEMP

Voraussetzung für die Mobilitäts-Förderung

  • Zusage der Partneruniversität
  • Vollständigkeit aller Unterlagen 

Mobilitätsstipendium

Monatliches Basisstipendium gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte II

Monatliches Top Up in der Höhe von 250,00 Euro für Studierende folgender Zielgruppen (analog zum Erasmus+ Programm):

  • Studierende mit einer Behinderung
  • Studierende mit einer chronischen Krankheit (bei chronischer Krankheit nur dann, wenn dadurch im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht)
  • Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen

nähere Informationen dazu

Reisekostenzuschuss

Die Höhe des Reisekostenzuschusses richtet sich gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte III.

Green Travel

Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) weitere Informationen
Nachweise sind vorzulegen. 

Studienbeihilfenbezieher*innen

Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Mobilitätsstipendiums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist.

Nach Zusage der Partneruniversität/des Praktikumgebers ist vom Studierenden der Auslandszuschuss bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen. 

Weitere Fördermöglichkeiten

  • In Oberösterreich hauptwohnsitzlich gemeldete Studierende (seit mindestens 1 Jahr zum Zeitpunkt der Beantragung) können zusätzlich das IPS Stipendium beantragen. Das Stipendium wird nur für den nicht-deutschsprachigen Raum ausbezahlt.
     
  • Stipendien und Datenbanken link