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Sicherheitsvertrauenspersonen

Sicherheitsvertrauenspersonen sind VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen mit besonderer Funktion in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen. Als Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen nur ArbeitnehmerInnen bestellt werden. Der Bestellung, die für vier Jahre durch den/die ArbeitgeberIn erfolgt, muss der Betriebsrat zustimmen. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen, um bestellt werden zu können, die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Sofern sie keine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft oder eine arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert haben, müssen sie eine Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson abgeschlossen haben oder diese innerhalb des ersten Jahres ihrer Bestellung abschließen. Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • die ArbeitnehmerInnen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
  • den Betriebsrat zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten.
  • in Abstimmung mit dem Betriebsrat die Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem/der ArbeitgeberIn, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten.
  • den/die ArbeitgeberIn bei der Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beraten.
  • auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und den/die ArbeitgeberIn über bestehende Mängel zu informieren.
  • auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten.
  • mit den Präventivfachkräften zusammenzuarbeiten.

Sicherheitsvertrauenspersonen an der Kunstuniversität Linz


Standort Hauptplatz 6:
Gerhard Höglinger Standort Hauptplatz 8:
Manfred Grillnberger Standort Domgasse:
Franz Linimayr Standort Tabakfabrik Linz:
Christian Forstner Standort IFK:
Ewald Haider