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Verlängerung der Mobilität

update 24.11.2022 Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit weiter gewährt werden. Eine bezuschussbare Verlängerung ist nur einmal möglich. Der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen und darf die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten (pro Studienzyklus im BA, MA, PhD oder analog dazu im Diplomstudium 12 Monate im 1. Abschnitt und 12 Monate im 2. Abschnitt. ) nicht überschreiten. Praktikaaufenthalte werden pro Zyklus mit eingerechnet.  

Ablauf Verlängerung

Step 1 2 Monate vor Ablauf des Auslandsaufenthalts Kontakt aufnehmenStep 2
Die Antragstellung muss spätestens 6 Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes an das International Office der Heimatuniversität (im Original) erfolgen.
  • Verlängerungsantrag (Dokument unter Formulare im Download)
  • Learning Agreement/Extension - Dokument wird vom International Office per Email zur Verfügung gestellt  (Informationen hier)
  • Haftungsfreistellungsvereinbarung (Dokument unter Formulare im Download)
  • Registration Student Mobility (Dokument unter Formulare im Download)

Sie müssen vor allem mit Ihrer Studienadministrator_in klären, ob Sie im Verlängerungssemester noch Lehrveranstaltungen für eine Anrechnung zur Verfügung haben (mindestens 3 ECTS pro Verlängerungsmonat).
Wenn nicht, müssen Sie Ihren Aufenthalt im Rahmen der "Vorbereitung der Abschlussarbeit" verlängern. Details siehe hier  
Die Zuerkennung der Verlängerung erfolgt durch die Kunstuniversität, welche eine Verlängerungsvereinbarung zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss zur Verfügung stellen wird.

Was ist noch zu verlängern?

  • Versicherungsschutz
  • Visa (bei Bedarf)
  • ÖH–Beitrag für das Verlängerungssemester
  • OLS Enddatum ändern
  • IPS-Stipendium des Landes Oberösterreich im Bedarfsfall

StudienbeihilfenbezieherInnen

Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde kann während der Verlängerung weiterbezogen werden
Dem Antrag auf Verlängerung muss eine Kopie des Learning Agreements und der Vorausanerkennung (nur bei Abschlussarbeit) beigeschlossen werden.