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Versicherungsschutz

update April 2024

Eine Mobilität unter dem Erasmus+ Programm bzw. im Rahmen eines bilateralen Abkommens beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende und Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen! 

Um eine grundlegende Krankenversicherung sicherzustellen kann die Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), sie befindet sich auf der Rückseite der e-card, verwendet werden. Sie weist im europäischen Ausland nach, dass man in Österreich gesetzlich krankenversichert ist.
Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten und einer Reihe weiterer europäischer Länder. 

Dabei ist zu beachten, dass darüber möglicherweise nicht alle Kosten über die EKVK abgedeckt werden. Es gilt das jeweilige Länderrecht!

Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird daher empfohlen. Wir raten, bei allen Auslandsaufenthalten (Studium/Praktikum) - sowohl im europäischen Ausland als außerhalb des europäischen Auslandes zusätzlich zur EKVK folgende Versicherungen abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bestehen:

  • Kranken- und Unfallversicherung
  • private Reise- und Rückholversicherung, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle umfasst
  • Haftpflichtversicherung
  • Austauschstudierenden wird zusätzlich empfohlen, den individuellen Versicherungsschutz um eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport und Kostendeckung bei einer Covid19 Erkrankung zu erweitern.

Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung!   
 

Das BMEIA Außenministerium Österreich stellt spezifische Länderinformationen zur Verfügung.
 

Krankenversicherung im europäischen Ausland

Die EKVK gilt nur, wenn man sich vorübergehend im europäischen Ausland aufhält, z. B. im Rahmen eines Auslandsstudiums.

Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte…

  • ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung
  • inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die entstehen könnten (z.B. Rückflug in das Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums).
  • garantiert keine kostenlose Behandlung.

Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die man im Inland nichts bezahlen müsste, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Broschüre mit wertvollen Informationen in diversen Sprachen: Gesund unterwegs mit der europäischen Krankenversicherungskarte im Ausland
 

Krankenversicherung außerhalb des europäischen Auslandes

Für Aufenthalte in Ländern außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz sollte man bei der zuständigen Gesundheitskasse nachfragen, ob es zwischenstaatliche Abkommen gibt, die auch die Krankenversicherung einschließen; wenn nicht, sollte man eine private Krankenversicherung sowie die oben aufgezählten Versicherungen abschließen! Man findet auch Informationen auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK.
 

Unfall- und Haftpflichtversicherung bei einem Erasmus Praktikum

Studierende sind verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob man während der Dauer desPraktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert wird!

Subsidiär ist man als Studierende*r im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern der ÖH-Beitrag im betreffenden Semester bezahlt wurde.

Es wird aber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist, empfohlen.
 

Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslands-Studienaufenthalten und Auslands-Praktikumsaufenthalten durch die Mitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft

Man ist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert, auch bei Auslandsaufenthalten. Der Versicherungsschutz entsteht bei Studienbeginn am Tag der Zulassung zum Studium und gilt dann für die Dauer des Semesters.

Prinzipiell sind Unfälle versichert, die während des Studiums/Praktikums entstehen. In der Haftpflicht sind Schäden versichert, welche Studierende im Rahmen des Studiums/Praktikums anderen Personen zufügen.
Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten finden Sie auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung

Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada!

Die ÖH Versicherung inkludiert keine Krankenversicherung!    

 
WHAT TO DO im Schadensfall bei Auslandsaufenthalten:

Info-Hotline der Generali Versicherungs AG: 

  • aus Österreich: 0800 204 4400
  • aus dem Ausland: +43 (1) 204 4400

Schadensmeldungen an Details 

Die Generali Versicherung bietet direkt auf Studierende zugeschnittene Versicherungsprodukte an - z.B. eine Auslandskrankenversicherung für ein Auslandssemester.
 

Links

ÖH-Studierendenversicherung
(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
www.oeh.ac.at/service/versicherung