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WETTBEWERB

Bildende KünstlerInnen mit Steiermarkbezug sind eingeladen, Ideen für die Gestaltung eines Denkmals einzureichen

In Reflexion auf die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen in der Steiermark. Zweistufiger Wettbewerb zur Vergabe einer besonderen Dienstleistung nach § 151 BVergG 2018. Das Land Steiermark, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR) am Universalmuseum Joanneum schreiben einen Wettbewerb zur Gestaltung von Skulpturen in Reflexion auf die Corona-Pandemie aus.   Zielsetzungen des Wettbewerbs
Aus der unmittelbaren Erfahrung und in Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie sollen Arbeiten im öffentlichen Raum an mehreren Orten in der Steiermark als "vergegenständlichte Erinnerung" geschaffen und zur Aufstellung gebracht werden. Fragen, wie "Was ist das für ein Phänomen?", "Wie kann eine Reflexion über das Geschehene aussehen?", "Was bedeutet Rettung und von wem kann sie ausgehen?", "Welche Zeichen sind im Zusammenhang mit dieser Katastrophe relevant?", "Welche Auswirkungen haben diese persönlichen Einschränkungen auf uns?", "Wie kann unsere Zukunft aussehen?" sollen zum Entwurf eines Denkmals, eines Memento mori im Sinne von Verantwortlichkeit uns und der Welt gegenüber eingedenk von Gefahr und Hoffnung führen. Diese Denkmäler in der Steiermark sollen im öffentlichen Raum für alle frei zugänglich sein. Für den Standort Graz und andere Standorte in der Steiermark sollen Vorschläge unterbreitet werden. Ziel ist es, an mehreren Orten/Regionen der Steiermark Denkmäler zu errichten. Das Medium ist die bildende Kunst. Die Absicht der Arbeit soll sich für alle erschließen. Die Siegerentwürfe werden in einem zweistufigen Wettbewerb ermittelt: Phase1: offen
Bildende KünstlerInnen mit Steiermarkbezug sind eingeladen, Ideen für die Gestaltung einer Arbeit einzureichen. Die Vorschläge können Exposee-Charakter haben und müssen nicht vollständig ausformuliert sein. Es ist eine grobe Kostenschätzung vorzulegen. Die Vorschläge sind digital einzureichen. Für diese Phase gibt es keine finanzielle Entschädigung. Beurteilungsverfahren: Die Mitglieder der Jury sondieren die eingereichten Ideen und wählen fünf bis zehn Vorschläge zur weiteren Ausformulierung aus. Abgelehnte Vorschläge werden nicht schriftlich begründet. Folgende Bewertungen werden der Entscheidung zu Grunde gelegt: inhaltliche Dimension, künstlerische Qualität, Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum. Phase 2
Die ausgewählten Kunstschaffenden werden eingeladen, ihre Ideen zu Entwürfen auszuarbeiten und der Jury vorzustellen. Davon sollen einzelne Kunstwerke an verschiedenen Orten in der Steiermark umgesetzt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle für das Verständnis des Entwurfs notwendigen Unterlagen einzureichen sind. Der Entwurf muss:
  • soweit visualisiert sein, dass das Projekt vorstellbar ist (Zeichnung, Modell, Skizze, Plan, Foto)
  • in einem Kurztext dargestellt werden
  • technisch ausführbar sein (Erläuterungsbericht mit Angaben über Material und dessen Alterungsverhalten, über Konstruktion, technische Ausführung, bauliche Maßnahmen usw.)
  • budgetiert sein
  • innerhalb des Budgets und der Vorgaben des jeweiligen Standorts realisierbar sein (Kostenkalkulation: Fremdleistungen inkl. Steuern, Materialkosten, Nebenkosten)
Zudem ist anzuführen, welche Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Skulptur anfallen (Diese Kosten sind möglichst gering zu halten) Alle Entwurfsunterlagen sind in digitaler Form einzureichen. Die Entscheidung der Jury muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Über die Sitzung der Jury wird ein Protokoll angefertigt. Termine
Ausschreibung: Dienstag, 14. April 2020
Phase 1: Abgabetermin: Freitag, 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Bekanntgabe: ab Montag, 29. Juni 2020
Phase 2: Abgabetermin: Freitag, 28. August 2020
Jury-Sitzung: Mitte September 2020
Bekanntgabe: nach der Jurysitzung
Eröffnungen: Frühjahr 2021 Honorare
Die EinreicherInnen der ersten Phase erhalten kein Honorar. Jene KünstlerInnen der zweiten Phase, deren Entwürfe nicht umgesetzt werden, erhalten eine Entwurfsentschädigung von je € 1.500.- inkl. USt. Die Honorare der GewinnerInnen des Wettbewerbs sind im jeweiligen Gesamtbudget, das Kosten für Produktion, Technik, Aufbau, Reise- und Aufenthaltskosten etc. beinhaltet, inkludiert und anzugeben. Die Honorarnote sollte bei maximal 25% der Gesamtkosten liegen.  Einreichung
Abgabe der Ideen in digitaler Form bis 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Alle Daten bitte per Mail an kioer@museum-joanneum.at
Auf Anfrage wird ein Upload-Bereich freigeschaltet.
Max. 1GB Kontakt
Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark
Marienplatz 1/18020 Graz
kioer@museum-joanneum.at 
Jasmin Haselsteiner-Scharner: T +43 699/13347111
www.kioer.at  www.museum-joanneum.at  Ausschreibung als PDF downloaden