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Kollektivvertrag für Universitäten

Seit 1. Oktober 2009 gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit dem 1. Jänner 2004 mit der Kunstuniversität Linz ein Dienstverhältnis eingegangen sind, der Kollektivvertrag für Universtäten in der jeweils gültigen Fassung! Valorisierung der Gehaltsansätze zum 1. Jänner 2014: 1.) Die Monatsentgelte werden per 1. Jänner 2014 für das Jahr 2014 um 2,1 Prozent erhöht; diese Erhöhung gilt mit demselben Prozentsatz auch für die Zulagen. Die Lehrlingsentschädigungen werden gleichfalls um 2,1 Prozent angehoben. 2.) Im § 34 Abs. 6 „Arbeitszeit“ wird ein 2. Satz aufgenommen: Durch Betriebsvereinbarung kann die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 60 Stunden und die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden. (Diese Regelung gilt in der Verwaltung der Kunstuniversität Linz seit 1. Jänner 2014, da es dafür bereits seit 2001 eine Betriebsvereinbarung über die Zeiterfassung gibt!) Kollektivvertrag für Universitäten 2017 Zusätzlicher Kollektivvertrag für die betriebsliche Pensionsvorsorge: Zusatz Altersvorsorge Kollektivvertrag