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Mitarbeiter*innengespräche

Durch das Mitarbeiter*innengespräch (MAG) soll ein Rahmen für einen offenen, gleichberechtigten, auf Fairness und gegenseitigem Respekt basierenden Dialog geschaffen werden. So können Mitarbeiter*innen und Vorgesetzte zu Themen wie Zusammenarbeit, Arbeitsumfeld, Aufgaben, Ziele, Leistungen, Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen in einen offenen Austausch treten. Dadurch soll die Weiterentwicklung des*der Mitarbeiters*in angeregt und gefördert und die Zusammenarbeit verbessert werden. Die Unterlagen zur Durchführung von Mitarbeiter*innengesprächen (1-4) stehen als ausfüllbare PDFs zum Download oder als gedruckte Broschüren zur Verfügung, die bei der Abteilung Personalentwicklung | Genderfragen angefordert werden können:
Sonja Wintersberger:
sonja.wintersberger@kunstuni-linz.at | T: +43 (0)732 7898 2288 | M: +43 (0)676 84 7898 2288
Karina Koller: karina.koller@kunstuni-linz.at | T: +43 (0)732 7898 2271 | M: +43 (0)676 84 7898 271 - Fragen zu Inhalt oder Ablauf der MitarbeiterInnengespräche Grundsätze und Details zur Durchführung sind im „Leitfaden zur Durchführung von MAG“ (siehe unter Downloads "1 - Leitfaden") nachzulesen. Das Wichtigste zusammengefasst
  • Das MAG ist ein Mal im Jahr von dem/der direkten Vorgesetzten mit allen zugeordneten Mitarbeiter*innen (ausgenommen sind Mitarbeiter*innen mit bis zu einem Jahr befristeten Arbeitsverhältnissen, Lehrbeauftragte und studentische MitarbeiterInnen) zu führen.
  • Das MAG unterscheidet sich von alltäglichen Besprechungen und Gesprächen, indem es ein strukturiertes Gespräch zwischen MitarbeiterIn und direkter*direktem Vorgesetzten darstellt, das regelmäßig stattfindet, als gemeinsamer Rückblick auf die vergangene und Planung der nächsten Arbeitsperiode.
  • Sowohl Vorgesetzte*r als auch Mitarbeiter*in bereiten sich darauf vor. Zur Unterstützung der Vorbereitung dienen die Checklisten zur Vorbereitung für Mitarbeiter*innnen und Vorgesetzte. (siehe unter Downloads "2 – Checkliste für Mitarbeiter*innen" und "3 – Checkliste für Vorgesetzte").
  • Abgesehen von vereinbarten Weiterbildungsmaßnahmen ist der Inhalt des MAG vertraulich und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Der Inhalt des MAG wird protokolliert (siehe unter Downloads "4 - Protokoll"). Das Protokoll im Original bleibt bei der*dem Vorgesetzten. Der*Die Mitarbeiter*in erhält eine Kopie.
  • Am Ende des MAG unterzeichnen Mitarbeiter*in und Vorgesetzte eine Bestätigung (siehe unter Downloads "4 – Bestätigung der Durchführung"), die in der Abteilung Personalentwicklung | Genderfragen abgegeben wird, um zu dokumentieren, dass das MAG durchgeführt wurde.
  • Vereinbarte Weiterbildungsmaßnahmen werden festgehalten und ebenfalls der Abteilung Personalentwicklung | Genderfragen bekannt gegeben (siehe unter Downloads " 4 - Bestätigung"). Dort wird der Bedarf an Weiterbildung in den verschiedenen Abteilungen gesammelt, um gezielt Personalentwicklungsmaßnahmen zu planen.
  • Vorgesetzte sind gesetzlich verpflichtet MAG durchzuführen. Das MAG ist sowohl im Beamten-Dienstrechtsgesetz (§45a) bzw. Vertragsbedienstetengesetz (§5) als auch im Kollektivvertrag (KV) für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (§9) festgehalten und betrifft sowohl das künstlerisch-wissenschaftliche als auch das allgemeine Personal.

Ansprechperson

Mag.a iur Karina Koller
karina.koller@kunstuni-linz.at
T: +43 (0)732 7898 2271
M: +43 (0)676 84 7898 271