Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2002/2003 13.03.2003 26. Stück 

74. Kunstuniversität Linz - Fristenkalender für die Hochschülerschaftswahlen 2003
75. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003

   
74. Kunstuniversität Linz - Fristenkalender für die Hochschülerschaftswahlen 2003
 
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Dr.iur. Christine Windsteiger
Vorsitzende der Wahlkommission

   
75. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003
  Auf Grund des § 34 Abs.2 Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998, BGBl.I Nr.22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nt.18/2001, wird verordnet:
Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2003 werden der 20., 21. und 22.Mai 2003 festgelegt.
 

Dr.iur. Christine Windsteiger
Vorsitzende der Wahlkommission