Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 1999/2000 27.09.2000 40. Stück 

174. Ausschreibung des Förderungspreises für bildende Kunst 2000
175. Ausschreibung der Staatsstipendien für bildende Künstler 2001
176. Technische Universität Wien - Studienplan für Architektur, Begutachtungsverfahren gem. UniStG
177. Universität Wien - Änderung der Studienpläne Evangelische Fachtheologie, Evangelische Religion (Lehramt und Doktorat), Begutachtungsverfahren gem. UniStG
178. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung von Förderungsstipendien
179. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung von Leistungsstipendien

   
174. Ausschreibung des Förderungspreises für bildende Kunst 2000
  Die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes gibt bekannt, dass für das Jahr 2000 im Bereich der bildenden Kunst ein Förderungspreis ausgeschrieben wird. Die Ausschreibungsbedingungen liegen an der ho. Universität, Hauptplatz 8, 4010 Linz, zur Einsichtnahme auf. Auf den Bewerbungstermin 31. Oktober 2000 (Artothek des Bundes, Bankgasse 9, 1014 Wien) darf besonders hingewiesen werden.
 

Für den Bundeskanzler
Staatssekretär Franz Morak

   
175. Ausschreibung der Staatsstipendien für bildende Künstler 2001
  Die Kunstsektion des Bundekanzleramtes gibt bekannt, dass für das Jahr 2001 im Bereich der bildenden Kunst zehn Staatsstipendien ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungbedingungen liegen an der ho. Universität, Hauptplatz 8, 4010 Linz, zur Einsichtnahme auf. Auf den Bewerbungstermin 31. Oktober 2000 (Artothek des Bundes, Bankgasse 9, 1014 Wien) darf besonders hingewiesen werden.
 

Für den Bundeskanzler
Staatssekretär Franz Morak

   
176. Technische Universität Wien - Studienplan für Architektur, Begutachtungsverfahren gem. UniStG
  Der Studienplanentwurf kann im Internet unter http://www.archlab.tuwien.ac.at/w252/stuko abgerufen werden. Allfällige Stellungnahmen bis längstens 3. November 2000 an O.Univ.Prof.Dr. Gerold Weber, Dekanat der Fakultät für Raumplanung und Architektur, Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
 

O.Univ.Prof.Dr. Gerold Weber
Vorsitzender der Studienkommission

   
177. Universität Wien - Änderung der Studienpläne Evangelische Fachtheologie, Evangelische Religion (Lehramt und Doktorat), Begutachtungsverfahren gem. UniStG
  Die Studienplanentwürfe für die Fächer Evangelische Fachtheologie, Evangelische Religion (Lehramt und Doktorat)können im Internet unter http://www.univie.ac.at/etf/stplan/index.html abgerufen werden.
Allfällige Stellungnahmen bis längstens 5. Oktober 2000 an O.Univ.Prof.Dr. Wolfgang Wischmeyer, Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität Wien, Rooseveltplatz 10/5, 1090 Wien, e-mail:wolfgang.wischemeyer@univie.ac.at
 

O.Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Wischemeyer
Vorsitzender der Studienkommission

   
178. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung von Förderungsstipendien
  FÖRDERUNGSSTIPENDIEN - zur Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten
von Studierenden ordentlicher Studien.
Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
(Nicht zu verwechseln mit Subventionen des Förderungsvereines / Ansuchen im Büro des Rektors.)

HÖHE
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr S 10.000,-- nicht unter- und S 50.000,-- nicht überschreiten.

BEWERBUNGSFRIST
Dienstag, 14. März 2000, 12.00 Uhr
und
Dienstag, 14. November 2000, 12.00 Uhr

EINREICHUNG
(Formular) erfolgt über die Studien- und Prüfungsabteilung.

VORAUSSETZUNGEN GEM. STUDFG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG
- ordentliche Studierende
- die Einhaltung der Anspruchsdauer (für das dem Antrag zu Grunde liegende Studium) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe.

DURCHZUFÜHRENDE ARBEIT
Der Bewerbung um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit ist eine Beschreibung der durchzuführenden Arbeit samt Kostenaufstellung und Finanzierungsplan beizulegen.

GUTACHTEN
Mindestens ein Gutachten einer Universitätslehrerin oder eines Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber auf Grund der bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

MINDESTSTUDIENLEISTUNG
An der Universität für Gestaltung Linz zwei zur Fortsetzung gemeldete (inskribierte) Semester als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender.

BERICHT
Nach Abschluss der geförderten Arbeit ist dem Studiendekan, im Wege der Studien- und Prüfungsabteilung, ein Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungs-stipendiums vorzulegen.

Stand:1.September 2000
 

O.Univ.Prof.Mag.art. Wolfgang Stifter
Rektor

   
179. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung von Leistungsstipendien
  LEISTUNGSSTIPENDIEN - zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen
beim Abschluss eines ordentlichen Studiums oder eines Studienabschnittes.
Auf Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

HÖHE
Ein Leistungsstipendium darf für ein Studienjahr S 10.000,-- nicht unter- und S 20.000,-- nicht überschreiten.

BEWERBUNGSFRIST
Dienstag, 14. November 2000, 12.00 Uhr

EINREICHUNG
(Formular) erfolgt über die Studien- und Prüfungsabteilung.

VORAUSSETZUNGEN GEM. STUDFG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG,
- Abschluss des ordentlichen Studiums oder des Studienabschnittes innerhalb des jeweiligen
Studienjahres,
- Absolvierung des ordentlichen Studiums oder des Studienabschnittes innerhalb der Anspruchsdauer unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe,
- Notendurchschnitt der maßgeblichen Diplomprüfung oder des Rigorosums nicht schlechter als 2,0. (Bei den Lehramtsstudienrichtungen erfolgt die Berechnung aus beiden Diplomprüfungen gemeinsam. Für Erweiterungsstudien kann kein Stipendium gewährt werden.)

AUSWAHLKRITERIEN
Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendien vergeben werden können, beträgt die Höhe eines Leistungsstipendiums maximal S 10.000,--, und es kommen folgende Reihungskriterien zur Anwendung:
1. Beurteilung der Diplomprüfung: Mit Auszeichnung bestanden,
2. bei den künstlerischen Studienrichtungen Beurteilung durch die Prüfungskommission mit "Stimmeneinheit", bei der Studienrichtung Architektur und bei den Lehramtsstudienrichtungen Notendurchschnitt der Diplomteilprüfungen nicht schlechter als 1,0, bei den Doktoratsstudien Notendurchschnitt der Teilprüfungen für das Rigorosum nicht schlechter als 1,0,
3. Notendurchschnitt der Pflichtlehrveranstaltungsprüfungen des jeweiligen Studienabschnittes absteigend.
4. Bleiben nach der Auswahl gemäß Ziffer 1 bzw. 2 weniger Ansuchen als zu vergebende Stipendien, erfolgt die Reihung der ausgeschiedenen Bewerbungen gemäß Ziffer 3.

Stand: 12. Oktober 1999
 

O.Univ.Prof.Mag.art. Wolfgang Stifter
Rektor