JOB
UniversitätsassistentIn - Abt. Mediengestaltung Lehramt
An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Kunst und Bildung in der Abteilung Mediengestaltung Lehramt zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten im halben Beschäftigungsausmaß für die Dauer von 6 Jahren zur Besetzung.
(die Kunstuniversität Linz zahlt gem. § 49 KV für UniversitätsassistentInnen ein monatliches Mindestentgelt von 1.397,30 € brutto - 14 x jährlich).
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die in medien-gestalterischen, -theoretischen und –pädagogischen Arbeitsfeldern Erfahrungen gesammelt und diese in künstlerisch-wissenschaftlichen Projekten, Publikationen etc. zur Anwendung gebracht hat.
Einstellungsvoraussetzungen:Abgeschlossenes Universitätsstudium in einer künstlerisch-wissenschaftlichen Studienrichtung mit Medienschwerpunkt
Erforderlich sind:
- Konzeptionelle, gestalterische und technische Fähigkeiten und Fertigkeiten mit digitalen und analogen
Medien
- Portfolio mit ausgewählten Arbeiten, Publikations- und Forschungsvorhaben
- Erfahrung in organisatorischen und administrativen Abläufen
- Pädagogische und didaktische Eignung
- Genderkompetenz in der Wissensvermittlung
- Gender- und Diversitätskompetenz
Erwartet werden:
- Dissertation und Promotion innerhalb der vorgesehenen Beschäftigungsdauer
- Fließende Englischkenntnisse
- Forschungs- und Publikationstätigkeit
- Lehrtätigkeit und internationale Vernetzung
- Teamfähigkeit und Engagement für die Studienrichtung
Aufgaben:
- Beratung von Studierenden
- Administration und Organisation studienrelevanter Belange
- Betreuung des Medienlabors
- Selbständige Lehre nach Bedarf
- Organisation von Symposien und internationalen Seminaren
- Online- und DTP-Publishing
- Mitarbeit bei Projektanträgen
Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder -hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise-und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens
14.11.2018 in digitaler Form an
ufg.bewerbung416@ufg.at zu richten.
Dr.iur. Christine Windsteiger
Vizerektorin