update 13.2.2024
Das Auslandsstipendium dient der Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. Das Auslandsstipendium kann jede/r ordentliche Studierende der Kunstuniversität beantragen.
Das Auslandsstipendium berechtigt zu keinem Aufenthalt an einer Universität im Gastland.
Gefördert wird ein Aufenthalt von mindestens 2 Wochen bis höchstens 1 Jahr. Sollten für das selbe Abschlussprojekt weitere Auslandsaufenthalte erforderlich sein, ist eine neue Bewerbung (mit allen geforderten Beilagen) sowie eine weitere Empfehlung der selben Betreuungsperson zeitgerecht einzureichen.
Für Auslandsaufenthalte während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden.
Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
Monatliches Top up in der Höhe von Euro 250,00 für folgende Zielgruppen (analog zum Erasmus+ Programm):
Die Höhe des Reisekostenzuschusses richtet sich gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte III.
Änderungen sind jederzeit möglich, wobei dies auch von den budgetären Voraussetzungen abhängt. Über die Vergabe entscheidet das Vizerektorat für Kunst und Lehre, das auch einen Vergabebeirat einberufen kann.
Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) weitere Informationen
Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Auslandsstipendiums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist. Der Auslandszuschuss ist bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.
Die Zuerkennung des Auslandsstipendiums beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen siehe
Die/Der Studierende ist selbst verantwortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern. Informationen finden Sie hier.
Beilagen für einen allfälligen Anspruch auf ein Top up (sind im Antragsformular aufgelistet)
Bei Fragen zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitte das International Office kontaktieren.
Das Ansuchen um Verlängerung muss bis spätestens 45 Tage vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilität im International Office eingereicht werden.
Eine Verlängerung kann bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 1 Jahr eingereicht werden!
Diese Verlängerung muss in einem Empfehlungsschreiben der Abschlussbetreuer_in gut begründet werden!
Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2346
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Appointments by arrangement only
University of Arts Linz
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